München. (liv) Der Beschluss des Bundesrates vom 20. Dezember, mit der 5. Novelle zur Änderung der VerpackungsVO eine Zwangslizenzierung für alle Verkaufsverpackungen ungeachtet ihrer Verwendung, ihres hygienischen Zustands und ihres Entsorgungsweges einzuführen, wird vom bayerischen Bäckerhandwerk in höchstem Maße bedauert. Da Serviceverpackungen der Lebensmittelhandwerke wegen der ihnen in der Regel anhaftenden Speisenreste zum größten Teil über den Restmüll entsorgt werden, wird der Verbraucher doppelt belastet, heißt es in einer Pressemitteilung: Zum einen über die kommunale Müllgebühr und künftig zusätzlich noch über die Gebühren für ein Duales Entsorgungssystem. Deshalb sieht der Landes-Innungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk in diesem Beschluss nichts anderes als die staatliche Sanktionierung eines Systems, dessen Lizenzgebühren keine adäquate Leistung gegenübersteht. Landesinnungsmeister Heinrich Traublinger, MdL fordert, das überholte System der Abfallentsorgung noch in der laufenden Legislaturperiode einer grundsätzlichen Überprüfung und Neuordnung zu unterziehen.
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