Hannover. (mvr) Ein Geschäftsführer muss die «Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anwenden». Kommt er seinen Pflichten nicht nach, kann er dafür persönlich haftbar gemacht werden. Das nennt man Geschäftsführerhaftung. Welche Regeln und Risiken Unternehmer und Geschäftsführer kennen sollten, lesen Interessenten bei «Mittelstand Direkt».
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