Berlin. (bfr) Gelegentlich kommt es in der Lebensmittelproduktion zum unbeabsichtigten Eintrag von Spuren bekannter Allergene: Wird beispielweise eine Vollmilchschokolade nach einer Nussschokolade hergestellt, können Nusspartikel in die Vollmilchschokolade übergehen. Dieser Übergang ist von den Herstellern nicht beabsichtigt, kann aber nur mit hohem Aufwand vermieden werden. Da jeder Hersteller für die Sicherheit seiner Produkte haftet, wird der mögliche Eintrag von Allergenen in Lebensmitteln manchmal vorsorglich gekennzeichnet. Beispielsweise steht dann auf der Verpackung der Schokolade der Hinweis: «Kann Spuren von Nüssen enthalten». Für solche Angaben gibt es keine einheitliche gesetzliche Regelung zur Kennzeichnung. Über den genauen Wortlaut dieser Verbraucherinformationen entscheidet jeder Hersteller selbst. Für Allergiker ist das jedoch keine befriedigende Lösung: Immer mehr Produkte sind so gekennzeichnet und die Auswahl an Lebensmitteln wird für Verbraucher mit Lebensmittelallergien immer weiter eingeschränkt. In Australien wurde ein Verfahren entwickelt, welches betroffenen Verbrauchern mehr Sicherheit bei gleichzeitig weniger Einschränkungen bieten soll. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat darüber einen Aufsatz verfasst unter dem Titel «Neues Konzept zur Kennzeichnung von Allergenspuren in Lebensmitteln» (Format PDF | sieben Seiten | 55 KB).
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