Hannover. (mvr) Freie Mitarbeiter arbeiteten in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko. In unsicheren Zeiten bietet deren Beschäftigung also viele Vorteile. Jedoch birgt die Gestaltung des Arbeitsvertrags auch Risiken. Wie Sie diese umgehen, hat «Mittelstand Direkt» kurz zusammengefasst.
Vorteile: Die Zusammenarbeit mit einem Freien darf befristet werden – ohne Einschränkung. Es bestehen keine Ansprüche auf bezahlten Urlaub oder Krankheitstage, auf Elternzeit, Mutterschaftsgeld oder Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber zahlt ausschließlich ein Honorar. Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer entfallen.
Zu beachten: Werden im Vertrag arbeitnehmerähnliche Verpflichtungen eingefordert, liegt eventuell eine Scheinselbständigkeit vor. Dann drohten dem Unternehmen Nachzahlungen an das Finanzamt und an die Sozialversicherungsträger. Um dem zu entgehen, sollten Arbeitgeber folgendes beachten:
- Setzen Sie den freien Mitarbeiter in Maßen ein. Eine wirtschaftliche Abhängigkeit und damit ein arbeitnehmerähnliches Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn freie Mitarbeiter keine Zeit mehr haben, einer weiteren Tätigkeit nachzugehen. Faustregel: Mindestens ein Sechstel der gesamten Einkünfte müssen von einem anderen Auftraggeber bezahlt werden.
- Verzicht auf typische Arbeitnehmer-Klauseln. Der Vertrag darf keine Ansprüche auf bezahlten Urlaub oder Entgelt-Fortzahlung im Krankheitsfall vorsehen. Ebenso deutet die Pflicht, den Urlaub bei Arbeitgebern zu beantragen, auf ein Arbeitnehmerverhältnis hin.
- Verzicht auf Ihr Weisungsrecht. Arbeitgeber dürfen Ihrem freien Mitarbeiter lediglich grobe Auftragsvorgaben machen. Wie er diesen Auftrag ausführt, liegt in seinem Ermessen, denn: Selbständige gestalten ihre Arbeit in der Regel ohne detaillierte inhaltliche Vorgaben.
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