Bonn. (aid) Geht es nach einem Vorschlag der EU-Politiker, dann ist die Schriftgröße auf Lebensmittel- Etiketten künftig mit drei Millimetern vorgeschrieben. Außerdem sollen Gebrauchsanweisungen eine Hilfestellung bei der Verwendung der Lebensmittel geben. «Das könnten zwei der Neuerungen sein, die eine neue europäische Lebensmittel- Informations- Verordnung mit sich bringt», erklärte Astrid Freund vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales während der 30. Ernährungsfachtagung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, Sektion Sachsen, in Leipzig.
Seit Januar 2008 liegt der Vorschlag für die Verordnung auf dem Tisch. Sie soll die Vielzahl bestehender Vorschriften zur Kennzeichnung straffen und klarstellen. Der Text ist zwar noch lange nicht verabschiedet, wird aber in Fachkreisen intensiv diskutiert. Relativ unstrittig ist die Einführung einer verpflichtenden Nährwertkennzeichnung. Vermutlich werden sechs Nährwertangaben künftig auf allen Lebensmitteln stehen, die so genannten «Big Six».
Das sind Energie, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker und Salz. Unklar ist allerdings, wie diese Nährwertangaben gestaltet sein sollen. Bislang ist jedem Mitgliedstaat freigestellt, welches System er zur Darstellung der Nährwertdeklaration nutzen möchte, was national für entsprechende Diskussionen sorgt. Der Entwurf sieht auch vor, dass Ursprungsland oder Herkunftsort eines Lebensmittels genannt werden müssen, falls Verbraucher ohne diese Angabe auf eine falsche Herkunft schließen würden. Stammen die Zutaten aus einem anderen Herkunftsland als das Lebensmittel selbst, dann soll auch die Herkunft der Zutaten angegeben werden. Diesen Vorschlag versah Freund mit einem Fragezeichen. «Was würde dann zum Beispiel auf Thunfisch in der Dose mit Gemüse und Öl stehen?» fragte sie.
Geplant ist auch, dass die 14 Hauptallergene als Zutaten künftig nicht nur auf verpackter, sondern auch bei unverpackter Ware gekennzeichnet werden sollen. Die meisten bekannten Pflichtangaben sollen erhalten bleiben, zum Beispiel die Verkehrsbezeichnung, der Produktverantwortliche, das Mindesthaltbarkeitsdatum, das Zutatenverzeichnis und die Mengenangabe. Läuft alles nach Plan, dann kommt die neue Informationsverordnung, auch aufgrund langer Übergangsfristen, frühestens 2013 bis 2014 zur Anwendung, schätzt Freund. An vielen Stellen gibt es aber noch Überarbeitungsbedarf. So sei unter anderem die Systematik des Verordnungsvorschlags extrem unübersichtlich und zerklüftet (Quelle).
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