Hamburg. (wib) Geduldig hatte Sie die Redaktion durch die Cumarin-Diskussion begleitet, die – das darf man ruhig sagen – in den letzten zwei Jahren teilweise hysterische Züge angenommen hatte. Zum Schluss verflüchtigte sie sich «irgendwie». Das ist wiederum auch nicht ganz richtig, weil so ja kaum jemand weiß, was nun eigentlich Sache ist. Also: Der Aromastoff Cumarin, der meist in Zimt vorkommt, kann bei (viel) zu hoher Dosierung Leberschäden verursachen. Die in der deutschen Aromenverordnung vorgeschriebene Höchstmenge von zwei Milligramm je Kilogramm (2 mg/kg) für Lebensmittel (außer Karamellsüßwaren, Kaugummi, alkoholische Getränke) wurde und wird von einigen Herstellern überschritten. Andererseits hat die offizielle Höchstmenge längst nur noch theoretisch Bestand. Gemäß einer Gesetzesnovelle auf EU-Ebene werden von den Untersuchungsämtern heute teilweise sehr viel höhere Werte toleriert. Die neue EU-Gesetzgebung für Lebensmittelzusatzstoffe, Aromen und Enzyme sieht bezüglich Cumarin für saisonale Backwaren jetzt 50 mg/kg vor, für Cerealien und Müsli 20 mg/kg. Werte, die den deutschen Vorschlag für Cumarin-Höchstmengen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) um das Zwei- bis Dreifache überschreiten (vgl. BfR-Stellungnahme 048). Die neue EU-Verordnung tritt voraussichtlich Anfang nächsten Jahres in Kraft. Hervorzuheben ist, dass führende Hersteller in Deutschland ihre Rezepte längst umgestellt und damit den Cumaringehalt ihrer Produkte freiwillig deutlich reduziert halten.
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