Wiesbaden. (destatis) Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Entfernungspauschale mitteilt, haben in 2004 – dem zuletzt verfügbaren vollständigen Veranlagungsjahr – 15 Millionen Bundesbürger von der damaligen Entfernungspauschale, die keine Kilometerbeschränkung vorsah, profitiert. Dabei legten sie täglich durchschnittlich 26 Kilometer auf dem Weg zu ihrer Arbeitsstelle zurück. 7,6 Millionen Arbeitnehmer/innen haben in ihren Einkommensteuererklärungen eine Entfernung zur Arbeitsstelle von mehr als 20 Kilometern geltend gemacht, bei 7,4 Millionen betrug die Entfernung bis zu 20 Kilometer. Insgesamt wurden 69,1 Milliarden Kilometer anerkannt. Drei Viertel davon entfielen auf Arbeitnehmer/innen mit mehr als 20 Kilometer Entfernung zur Arbeitsstätte.
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