Donnerstag, 18. Juli 2024
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EU: verlängert Genehmigung des Absatzfondsgesetzes

Bonn. (cma) Die Europäische Kommission hat die beihilfenrechtliche Genehmigung des deutschen Absatzfondsgesetzes bis zum 31. Dezember 2013 verlängert. Für die Absatzförderungsaktivitäten der Centralen Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA) und für die Maßnahmen der Marktberichterstattung der Zentralen Markt- und Preisberichtstelle für Erzeugnisse der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft (ZMP) stehen somit in den nächsten fünf Jahren bis zu 610 Millionen Euro zur Verfügung. Die EU-Genehmigung ist alle fünf Jahre erforderlich, da der Absatzförderungsfonds der deutschen Land und Ernährungswirtschaft (Absatzfonds) mit sogenannten parafiskalischen Geldern arbeitet, die aus Sicht der Europäischen Kommission wie staatliche Gelder zu behandeln sind.