Berlin. (bve) Anfang Februar nahm die BVE zusammen mit BLL, HDE und NGG sowie der vzbv und Vertretern der Wissenschaft an einem Runden Tisch «Nährwertkennzeichnung» teil, zu dem das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) geladen hatte. Aus dem Gedankenaustausch ist festzuhalten, dass es keine nationalen Alleingänge geben darf, sondern dass EU-einheitliche Lösungen notwendig sind, schreibt die BVE in einer Presseinfo. Zum Umfang der Kennzeichnung bestand Einigkeit darüber, dass die Angaben «4 + 1» (Fett, gesättigte Fettsäuren, Zucker und Natrium sowie Brennwert) verbindlich vorgeschrieben werden, zusätzlich die GDA-Kennzeichnung für Kalorien. Damit soll der besonderen Bedeutung der Brennwertangabe im Rahmen der Nährwertinformation Rechnung getragen werden. Unterschiedliche Auffassungen gab es zu der Frage, ob für die anderen Nährstoffe die GDA-Angabe ebenfalls verbindlich sei oder ob dies einer sogenannten «optionell-obligatorischen» Regelung vorbehalten werden sollte. Uneingeschränkt abgelehnt wurde von Seiten der Lebensmittelwirtschaft und der NGG jegliche Art einer bewertenden Nährwertkennzeichnung, etwa durch Unterlegung mit den Ampelfarben. Trotz unterschiedlicher Ausgangspositionen zum Thema «Ampel» war jedoch bei allen Beteiligten der Wille zu spüren, nach einer verständlichen, für die Kauf- und Verzehrsentscheidung gut verwertbaren Kennzeichnung zu suchen.
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