München. (liv) Der Landesinnungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk beharrt auf seinem Standpunkt, dass die seit Januar im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verankerte Sofortmelde- und Mitführungspflicht nicht für Betriebe des Bäckerhandwerks gilt. Für Landesinnungsmeister Heinrich Traublinger, MdL a. D. ist klar, dass Handwerksbäckereien nicht unter das im Gesetz explizit genannte Gaststättengewerbe fallen und folglich auch nicht der Pflicht zur Abgabe einer Sofortmeldung bei Einstellung neuer Mitarbeiter unterliegen. Er bekam jetzt Rückendeckung durch den Bayerischen Staatsminister Georg Fahrenschon, der die Forderung des Verbandes an den Bund, eine rasche Klarstellung im Sinne des Bäckerhandwerks herbeizuführen, unterstützt.
Info: https://www.baecker-bayern.de/uploads/media/1209.pdf
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