Dienstag, 16. Juli 2024
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BMEL: Bundestag beschließt Änderung des Düngegesetzes

Berlin. (bmel) Der Deutsche Bundestag hat Änderungen des Düngegesetzes beschlossen. Mit der vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erarbeiteten Novelle erhalten landwirtschaftliche Betriebe künftig mehr Planungssicherheit, zudem wird der Umweltschutz verbessert. Die Gesetzesänderung war vor allem nötig geworden, um hohe Strafzahlungen wegen zu hoher Nitratbelastungen abzuwenden. Erst im vergangenen Jahr hatte diese Bundesregierung ein rund zehn Jahre währendes Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland abgewendet.

Bundesminister Cem Özdemir (BMEL): «Landwirtinnen und Landwirte (Agrarfachleute) müssen verlässlich planen und gut wirtschaften können. Der jahrelange und teure Nitrat-Streit mit Brüssel hat das Gegenteil bewirkt und viel politisches Vertrauen im Berufsstand verspielt – das gilt es wiederzugewinnen. Für mich gehört dazu, dass wir keine falschen Versprechungen machen, sondern Probleme ehrlich benennen und gemeinsam lösen. Wir legen jetzt das Fundament für verlässliche, möglichst an Bürokratie arme Düngeregeln und stärken das Verursacherprinzip: Wer übermäßig düngt und so die Umwelt gefährdet, wird künftig stärker in die Pflicht genommen, und wer sich an die Regeln hält, wird entlastet. Besonders angesichts knapper Kassen kann niemand ein Interesse daran haben, exorbitante Strafen an Brüssel zu zahlen – das Geld nutzen wir besser, um unsere Landwirtschaft zu unterstützen. Nun steht die Befassung im Bundesrat an und ich zähle auf die breite Unterstützung der Bundesländer. Unser gemeinsames Interesse sind gute Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft und die schaffen wir nur, indem wir Realitäten nicht ausblenden.»

Vorgeschichte und Hintergrund

Einige Regionen in Deutschland kämpfen seit Jahren mit hohen Nitratbelastungen in ihren Gewässern. Betroffen sind vor allem Regionen mit intensiver Tierhaltung oder intensivem Gemüseanbau. Zu hohe Stickstoffeinträge in unsere Böden gefährden die biologische Vielfalt, belasten die Gewässer und verschärfen die Klimakrise. Die hohen Nitratbelastungen stellen zudem Wasserwerke vor Herausforderungen und sorgen durch aufwändige Verfahren für höhere Trinkwasserpreise.

Die Nitratbelastungen resultieren aus unzureichenden Vorschriften in der Vergangenheit, aus standortbedingten Voraussetzungen mit einer geringen Grundwasserneubildungsrate und aus mangelnden Vollzugsvorgaben respektive Kontrolle der Düngeregeln. So war die Düngung in einigen Regionen nicht immer bedarfsgerecht. Aus diesem Grund hatte die EU-Kommission die Bundesregierung seit 2013 aufgefordert, die Düngeregeln entsprechend anzupassen.

Das BMEL hat gemeinsam mit dem BMUV und den Ländern dafür gesorgt, dass das seit 2013 anhängige Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Nicht-Einhaltung der EU-Nitratrichtlinie 2023 eingestellt wurde. Es drohten rückwirkende Strafzahlungen von mehr als einer Million Euro pro Tag. Für die Beendigung des Vertragsverletzungsverfahren hat die EU-Kommission eine deutliche Überarbeitung des Düngerecht erwartet.

Deutschland hatte der EU-Kommission unter anderem ein Wirkungsmonitoring zur aktuell geltenden Düngeverordnung zugesagt. Die EU-Kommission machte deutlich, dass sie von Deutschland ein robustes, rechtssicheres, vollzugstaugliches und auf kontrollierbaren Daten beruhendes System erwartet. Nach den Plänen des BMEL ist es das Ziel auf der Grundlage der Monitoringergebnisse nicht nur die Überprüfung der Wirksamkeit der Düngeverordnung sicherzustellen, sondern auch weitergehende Maßnahmendifferenzierungen bezüglich der Anforderungen an die Betriebe, die in den mit Nitrat belasteten Gebieten gewässerschonend wirtschaften, zu ermöglichen.

Der Einsatz von Dünger sollte angemessen und fair bewertet werden. Das BMEL will deshalb ein System schaffen, das noch mehr dem Verursacherprinzip Rechnung trägt. Wer Wasser gefährdet, soll stärker in die Pflicht genommen werden. Wer Wasser schützt, soll entlastet werden. Auf der Grundlage des geänderten Düngerechts, wird das BMEL bei den anstehenden weiteren Schritten:

  • das Verursacherprinzip stärken: Wer überdüngt und damit Gemeingüter wie Wasser oder Klima gefährdet, wird perspektivisch stärker in die Pflicht genommen. Wer Wasser und Klima schützt, soll entlastet werden. Es ist beabsichtigt, in Deutschland ein noch stärker am Verursacherprinzip orientiertes System für die Düngung unserer Äcker und Felder zu schaffen – insbesondere in den «Roten Gebieten», also in Zonen mit einer hohen Nitratbelastung des Grundwassers.
  • die Daten bezüglich Nährstoffen und Düngepraxis landwirtschaftlicher Betriebe nachvollziehen und bewerten, um darauf aufbauend für die Betriebe gezielte Maßnahmen abzuleiten.
  • eine größere Flexibilität ermöglichen, um zum Beispiel den Geltungsbereich der Nährstoffbilanz direkt in der Verordnung zu regeln.
  • die gute fachliche Praxis im Umgang mit Nährstoffen auf einzelbetrieblicher Ebene praxisorientierter regeln und damit eine präzise Bilanzierung und Bewertung von Nährstoffflüssen für die Betriebe ermöglichen – mit dem Ziel, Nährstoffflüsse in landwirtschaftlichen Betrieben transparent und überprüfbar abzubilden und damit auch den Betrieben Optimierungsmöglichkeiten zu geben.
  • bestehende Vorschriften harmonisieren, wie etwa die Schwellenwerte, die einen Betrieb zur Nährstoffbilanz verpflichten. Hier sollen die Schwellenwerte entsprechend der Düngeverordnung ausgerichtet werden.
  • den Mehraufwand für die Betriebe verringern, indem einmal erhobene Daten besser oder/und mehrfach verwendet werden.