Berlin. (bmel) Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat die Länder- und Verbändeanhörung für ein Gesetz zur nationalen Durchführung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) eingeleitet. Mit dem Gesetz muss vor allem festgelegt werden, wer in Deutschland für die EUDR zuständig ist, sobald diese in den Mitgliedstaaten angewendet werden muss.
Hintergrund: Die Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) schafft einen von den Mitgliedstaaten geforderten EU-Rechtsrahmen gegen die global voranschreitende Zerstörung der Wälder. Zudem werden Anreize für den Übergang und Zugang zu nachhaltigen Lieferketten in allen Erzeugerländern innerhalb und außerhalb der EU ermöglicht. Damit soll die EUDR dazu beitragen, die globale Waldzerstörung, Klimakrise und den Verlust der Biodiversität zu bekämpfen und die natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten.
Allein von 1990 bis 2020 gingen weltweit rund 420 Millionen Hektar Wald verloren, das entspricht einer Fläche größer als die EU. Die globale Entwaldung und Waldschädigung gelten als wichtige Treiber des Klimawandels und des Artensterbens. Rund 90 Prozent der weltweiten Entwaldung wird laut FAO durch die Ausdehnung landwirtschaftlicher Flächen hervorgerufen.
Die EU-Kommission hatte zuletzt auch auf Druck Deutschlands angekündigt, den Anwendungsstart der Verordnung um ein Jahr zu verschieben. Damit kommt die Kommission auch einer Forderung von Bundesminister Cem Özdemir und der ganzen Bundesregierung nach, die eine Verschiebung gefordert hatten, um eine effiziente, praktikable und bürokratiearme Anwendung sicherzustellen. Hintergrund ist, dass die Europäische Kommission von ihr versprochene Schritte für die effiziente Umsetzung der Verordnung nicht vorgelegt hatte, wie technische Lösungen oder die Einstufung der Länder in Risikoklassen. Die Verschiebung ist vom Rat bereits gebilligt worden. Das EU-Parlament hat einem Eilverfahren für die Verschiebung der Verordnung zugestimmt.
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