Berlin. (zv) Während der Jahrestagung des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks (ZV) in Baden-Baden verabschiedeten die Vertreter der deutschen Handwerksbäckereien eine Resolution zum Stopp der geplanten Verpackungsnovelle und forderten eine Neuausrichtung der Müllentsorgungspolitik.
Die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geplante fünfte Novelle der Verpackungsverordnung sieht einen Anschlusszwang des Lebensmittelhandwerks an ein duales Entsorgungssystem vor. Das bedeutet, dass Verpackungen wie Brötchentüten mit einer Entsorgungsabgabe für ein duales System belastet würden. Dabei steht fest, dass diese Verpackungen in der Regel im Hausmüll entsorgt werden. Dafür zahlen die Verbraucher bereits eine erhebliche Gebühr. Den privatwirtschaftlich organisierten Entsorgern der dualen Systeme würden mit der Novelle erhebliche Einnahmen zugespielt, für die sie keine Leistung erbringen. Lebensmittelhandwerk und Verbraucher werden nach ZV-Angaben ungerechtfertigt doppelt zur Kasse gebeten.
ZV-Präsident Peter Becker: «Der Novellierungsvorschlag wird den Nutznießern des verfehlten deutschen Entsorgungssystems weitere Millionen in die Kasse spülen, anstatt Verbrauchern und Betrieben mit einer grundlegenden Systemänderung überflüssige Kosten zu ersparen».
Deshalb fordert das Bäckerhandwerk die Regierung dringend auf, das aktuelle Entsorgungssystem den heutigen technischen Möglichkeiten zur Verarbeitung von unsortiertem Müll anzupassen. Heutzutage sind Maschinen in der Lage, Müll exakter zu sortieren als die Verbraucher es derzeit tun. Doch beim derzeitigen System zahlen Verbraucher und Betriebe doppelt für die Entsorgung. Gleichzeitig werden weniger Rohstoffe der Wiederverwertung zugeführt als möglich. Hauptgeschäftsführer Dr. Eberhard Groebel: «Eine gesetzlich verordnete Steigerung der Kostenbelastungen unserer Handwerkbetriebe zu einem Zeitpunkt, zu dem sie ohnehin durch eine Explosion der Rohstoff- und Energiepreise unter hohem Druck stehen, stellt für uns ein Musterbeispiel staatlich verordneter Preistreiberei zu Lasten unserer Kunden dar».
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