Berlin. (bmvel) Nach jahrelanger Diskussion hat der Deutsche Bundesrat am 21. September das nachgebesserte und vom Bundestag im Juli verabschiedete Verbraucherinformationsgesetz passieren lassen. Damit könne es vermutlich noch im Herbst verkündet werden, heißt es aus dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Berlin. Mit dem jetzigen Ergebnis habe man den Auftrag von Bundespräsident Horst Köhler erfüllt, den berechtigten Belangen des Verbraucherschutzes sehr schnell durch die erneute Verabschiedung des Gesetzes Rechnung zu tragen. Die wesentlichen Eckpfeiler des Gesetzes sind zum einen eine stärkere Verpflichtung der Behörden zur Information der Öffentlichkeit zum Beispiel bei Gesundheitsgefahren, Rechtsverstößen oder dem Verkauf von verdorbenem Gammelfleisch, zum anderen ein individueller Informationsanspruch der Verbraucher gegenüber den Behörden sowie eine bessere Zusammenarbeit von Lebensmittelüberwachungs- und Strafverfolgungsbehörden. Während Bundesminister Horst Seehofer von einem «guten Tag für die Verbraucher» spricht, halten Kritiker das Gesetz für «löchrig». Es bleibe vom Anwendungsbereich her weit hinter den Anforderungen eines wirksamen Verbraucherschutzes zurück.
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