Hamburg. (beu) Über die «Resolution Müllentsorgungspolitik», die Vertreter von Handwerksbäckereien während der Jahrestagung des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks (ZV) Mitte September verabschiedet hatten, informierten wir Sie an dieser Stelle zeitnah. Die Chancen, dass die Politik die geplante fünfte Novelle der Verpackungsverordnung im Sinne des Bäckerhandwerks ändert, stehen indes schlecht – was den ZV nicht daran hindert, mit einer bundesweiten Kampagne die Novelle attackieren zu wollen, um eigene Forderungen durchzuboxen. «Wir werden eine Aktion starten, um unsere Kunden auf diese völlig unsinnige gesetzgeberische Planung aufmerksam zu machen», zitiert LZ-Net ZV-Hauptgeschäftsführer Dr. Eberhard Groebel. Kurzum: Ab übernächster Woche sollen den Angaben zufolge in Bäckereien Unterschriftslisten gegen die geplante Lizenzpflicht für Brötchentüten ausliegen. Die politischen Erfolgsaussichten für eine Sonderbehandlung des Lebensmittelhandwerks sind jedoch gering. Ein vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebenen Rechtsgutsachten schiebt möglichen Interventionsversuchen zugunsten der Bäcker bereits im Keim einen Riegel vor. Nach der Untersuchung des Verfassungsrechtlers Prof. Dr. Michael Uechtritz, die LZ-Net vorliegt, wäre eine Befreiung der Branche von der geplanten Lizenzierungspflicht bei dualen Systemen schlicht verfassungswidrig. Das Gutachten hatte dazu geführt, dass Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) als Auftraggeber vormals ein vehementer Verfechter der Privilegierung der Bäcker, zurückrudern und auf die ablehnende Linie des Bundesumweltministeriums einschwenken musste. Uechtritz listet unter anderem auf, dass etwa die DSD GmbH für bestimmte Serviceverpackungen eine Entgeltkürzung um pauschal 50 Prozent einräumt. Er vermutet, dass die Bäcker diese Möglichkeit «nur in äußerst geringem Umfang» genutzt haben. Den Grund sieht er darin, dass die Betriebe «sich bisher ganz überwiegend nicht an dualen Systemen beteiligt haben».
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