Mittwoch, 17. Juli 2024
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Anuga 2007: «halal» und «haram» in der muslimischen Ernährung

Köln. (km) Zur Anuga vom 13. bis 17. Oktober zeigen 6.607 ausstellende Unternehmen aus 95 Ländern ihre Produkte und Dienstleistungen. Neben der Untergliederung in die zehn Anuga-Fachmessen bildet die wichtigste Lebensmittel-Messe der Welt aber auch übergreifende Trends und Themen ab, die sich durch alle Angebotsbereiche ziehen. Dazu gehört «Halal Food» – ein wichtiges Segment in der Nahrungsmittel- und Getränkewirtschaft. Denn Millionen von Menschen möchten sich «halal» ernähren – gemäß der muslimischen Speisevorschriften – und zwar überall auf der Welt. Das Gewicht des Themas «Halal Food» zeigt sich ansatzweise in der Anuga-Datenbank: Hier haben sich 773 Anbieter mit Halal-Produkten listen lassen. Zur letzten Anuga waren «nur» 449 Unternehmen mit diesem Spezialangebot gemeldet.

Gläubige Muslime folgen beim Essen bestimmten Regeln, die aus dem Koran stammen – den sogenannten Halal-Regeln. Halal bedeutet das «Zulässige», «Erlaubte». Nach islamischer Überlieferung wurde der Koran als Offenbarung Gottes durch den Erzengel Gabriel dem Propheten Mohammed überbracht. Die Grundanweisung Gottes zum Essen im Koran lautet: «Ihr Gläubigen, esst von den guten Dingen, mit denen Wir euch versorgten und seid Allah dankbar, wenn Er es ist, dem allein ihr dient. Was Er euch verboten hat, ist Krepiertes und Blut und Schweinefleisch und das, was einem anderen als Allah geopfert wurde…» (Sure 2, Vers 172, 173).

Nur Gutes soll gegessen werden, und Schweine gehören für die Muslime nicht dazu. Im Koran ist der Verzehr von Schweinefleisch verboten. Eines der Argumente lautet: Schweine seien unrein, weil sie Allesfresser sind. Ein anderes: das Schweinefleisch sei dem des Menschen zu ähnlich, um es zu töten und zu verspeisen. Die Begründungen für das Verbot sind vielfältig, und lassen sich kulturhistorisch nicht auf einen Nenner bringen.

Zudem ist im Islam, ebenso wie bei den Juden, das Trinken von Blut strikt verboten. Das Fleisch von Tieren, die krepiert, also von selbst gestorben sind, darf nicht gegessen werden – ebenso wenig wie Tiere, die anderen Wesen außer Allah, also Götzen, geweiht wurden.

Der Tod eines Tieres, dass verspeist werden soll, kann also nur durch das Schlachten eingeleitet werden. Dabei muss sich der Metzger an bestimmte Regeln halten, denn die Tiere sollen schnell und schmerzfrei getötet werden, und dabei muss das Fleisch rein bleiben.

Der Schächter schneidet mit einem scharfen Instrument die Kehle durch, so dass die Luftröhre, die Speiseröhre und die beiden Schlagadern durchtrennt werden. Die Blutgefäße können so am besten ausbluten. Ein Tier, dass ausschlägt und davonläuft, darf allerdings auch an einer anderen Körperstelle als der Kehle verletzt werden, um es zu töten.

Schächten nennt man das Schlachten ohne vorheriges Betäuben. Die Betäubung ist im Islam verboten, da das Tier währenddessen sterben könnte. Dann wäre es ein verelendetes Tier, und Krepiertes darf nicht gegessen werden. Das Schächten wiederum ist in Deutschland untersagt, aber es gibt Ausnahmegenehmigungen für muslimische Metzger.

Fische, sogar die Fleischfresser unter ihnen, und auch alle anderen Meerestiere sind «halal», dürfen also verzehrt werden.

Als «haram» bezeichnet man die im Islam verbotenen Lebensmittel. Neben dem Schweinfleisch ist das in erster Linie der Alkohol. Zu diesem eindeutigen Verbot ist es aber erst in jüngster Zeit gekommen. Bis in das islamische Mittelalter hinein war der Konsum von Alkohol eine kaum unter Strafe gestellte, weit verbreitete Praxis.

Die Einteilung in «halal» und «haram» ist nicht immer ganz einfach. Bei der Herstellung von Lebensmitteln kann es zu Verunreinigungen kommen, die Erlaubtes «haram» werden lassen. In Gummibärchen zum Beispiel befindet sich Gelatine, in der Bestandteile vom Schwein vorkommen. Die Produzenten weichen dann auf Rinderbestandteile aus.

Es gibt mittlerweile eine Halal- Kontroll- und Zertifizierungsstelle, die Produkte prüft. Halal Control e.K. hat kürzlich in einem Test in fast allen Gummibärchen-Proben DNA vom Schwein nachgewiesen. Die von der Zertifizierungsstelle nach Halal-Regeln untersuchten reinen Produkte tragen ein Halal-Logo.

«Haram» – nicht erlaubt sind zudem tierische Fette (außer Butter), verschiedene Emulgatoren, Farb- und Aromastoffe. Für den modernen Muslim ist es also nicht immer ganz einfach, die Halal-Regeln zu befolgen. Doch zum Glück vermerkt der Koran an verschiedenen Stellen: «Wenn jemand durch Notwendigkeit gezwungen ist zu essen, nicht aus Verlangen oder Übertretung, dann ist keine Sünde auf ihm, Allah ist vergebend, barmherzig» (Quelle).