Berlin. (bmu) Der Deutsche Bundestag hat die von der Bundesregierung vorgelegte 5. Novelle der Verpackungsverordnung gebilligt. Der Bundesrat muss der Novelle noch zustimmen. Die Verordnung wird nach Angaben aus dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) für einen fairen Wettbewerb bei der Sammlung von Verpackungsabfällen sorgen. «Die Neuregelung sichert, dass auch in Zukunft die Verpackungsabfälle verbraucherfreundlich bei den Haushalten abgeholt werden können und sie ermöglicht, das bewährte System sinnvoll weiter zu entwickeln», sagt Bundesumweltminister Sigmar Gabriel.
Künftig müssen grundsätzlich alle Verpackungen, die zu privaten Endverbrauchern gelangen, bei dualen Systemen lizenziert werden. «Damit muss künftig jeder Vertreiber von Verpackungen seinen Verpflichtungen nachkommen. Die Verpackungsabfälle der bisherigen Trittbrettfahrer müssen also nicht mehr auf Kosten anderer Vertreiber entsorgt werden. Die Novelle macht Schluss mit nicht mehr hinnehmbaren Wettbewerbsverzerrungen und sorgt wieder für gleiche und faire Bedingungen für alle”, betonte Gabriel.
Die Verpackungsnovelle beendet darüber hinaus die bislang mögliche Verrechnung bei der Erfassung von gewerblichen Verpackungsabfällen mit Verpackungen von privaten Haushalten. Von der Pflicht zur Lizenzierung bei dualen Systemen werden funktionierende branchenbezogene Rücknahmelösungen ausgenommen, die von den zuständigen Behörden genehmigt sind. Sie dürfen jedoch keine Verpackungen einbeziehen, die bei privaten Haushalten anfallen. Für Transparenz sorgt zukünftig die Pflicht, Vollständigkeitserklärungen über die in Verkehr gebrachten Verpackungen abzugeben.
Durch die Novelle wird die bewährte haushaltsnahe Sammlung, die eine anspruchsvolle Verwertung von Verpackungen ermöglicht, langfristig gesichert. Für die Verbraucher ändert sich nichts. Sie können die gebrauchten Verpackungen weiterhin in die haushaltsnahen Sammelbehälter für die verschiedenen Verpackungsmaterialien werfen. Der zunehmende Wettbewerb der dualen Systeme wird die Entsorgungskosten weiter senken.
Die Novelle verbessert darüber hinaus die Möglichkeiten, die gelben Tonnen zu trockenen Wertstofftonnen, beispielsweise als «Gebe Tonne Plus», auszubauen. Die Kommunen können entsprechende Vereinbarungen mit den dualen Systemen treffen. Dann können in den gelben Tonnen, ähnlich wie bereits in den blauen Papiertonnen, nicht nur Verpackungen, sondern auch andere Abfälle aus den gleichen Materialien eingesammelt werden. «Vom Gefrierbeutel bis zu kaputtem Plastikspielzeug, der Haushalts-Alufolie oder Fahrradersatzteilen, in solchen Tonnen können sinnvoll verwertbare Rohstoffe gesammelt werden. Wir wollen ein bewährtes System nicht abschaffen, sondern darauf aufbauen», sagt Gabriel.
Fürs Archiv: Die deutsche VerpackungsVO wurde 1991 von der damaligen Bundesregierung eingebracht und mit Zustimmung des Bundesrats vom Deutschen Bundestag beschlossen. Bis heute ist sie fünf Mal novelliert und den EU-Maßgaben angepasst worden. Die VerpackungsVO ist Bestandteil des untergesetzlichen Regelwerks des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Eine nicht mehr ganz aktuelle, jedoch verständliche Beschreibung der deutschen VerpackungsVO hat Wikipedia im Angebot.
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