Bonn. (zmp / eb) Das Bundesverfassungsgericht hält das Absatzfondsgesetz für unvereinbar und nichtig. Dem Urteil aus Karlsruhe ging die Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln voran, das dieses Verfahren an das Verfassungsgericht weitergeleitet hatte. Das Gericht sieht es als gegeben an, dass sich die Grundlage des Gesetzes seit der letzten Entscheidung 1990 gravierend verändert hat (vgl. WebBaecker 06/2009 M-01 und M-14). Für die ZMP bedeutet das zunächst das Aus nach nahezu 60 Jahren Marktberichterstattung, sofern die Wirtschaft und der Gesetzgeber keine Lösungen finden. Informationsdefizite könnten die Folge sein, denn ZMP-Recherchen sind eine wichtige Quelle und werden in Fach- und Tageszeitungen bis zu 30 Millionen mal täglich nachgedruckt. «Wir leben in einem Informationszeitalter und unterbinden die wichtigste Grundlage aller Entscheidungen – die Information», nennt ZMP-Geschäftsführer Ralf Goessler den wunden Punkt im Urteil aus Karlsruhe. Ähnlich verschiedenen Verbänden, die bereits Gesprächsbedarf angemeldet haben, erwartet auch er eine baldige Interpretation zur Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichts und eine entsprechende Neuausrichtung des Systems Absatzfonds. Die Dachverbände und die Politik seien jetzt aufgerufen, über neue Strukturen nachzudenken und wegen des bestehenden Bedarfs auch umzusetzen, sagt Goessler.
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