Hannover. (mvr) Wenn Sie einem Mitarbeiter kündigen, müssen Sie ihn vorher richtig abmahnen – sonst kann ein Arbeitsgericht die Kündigung für unwirksam erklären und Sie als Arbeitgeber zur Kasse bitten. Wie Sie rechtswirksam abmahnen, hat «Mittelstand Direkt» in zehn Regeln zusammengefasst.
Info: https://www.mittelstanddirekt.de/c201/m194/um250/d128/default.html
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