Berlin. (bmelv) Das Bundeskabinett hat Maßnahmen zur Verbesserung der amtlichen Überwachung zur Einhaltung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher und tabakrechtlicher Vorschriften beschlossen. Kernstück sind Regelungen, die bestehende Mängel in der Lebensmittelüberwachung, wie sie bei den Skandalen um verdorbenes Fleisch offenkundig wurden, beheben. So wird zum Beispiel das Vier-Augen-Prinzip bei Betriebskontrollen eingeführt. Außerdem sind Regelungen enthalten, wie die vorrangige Probenahme beim Hersteller oder Importeur (Flaschenhalsprinzip), die Verzahnung der Ergebnisse aus der Betriebskontrolle mit der risikoorientierten Probenahme, die Einbeziehung kosmetischer Mittel sowie Bedarfsgegenstände in die Regelungen zu behördlichen Maßnahmen im Ernstfall und Regelungen zum Krisenmanagement.
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