Zürich / CH. (nzz) Für den Lärm, der während der nächtlichen Ruhezeit in einem Züricher Bäckereibetrieb verursacht wird, kann der Inhaber des Gewerbebetriebs nicht verurteilt werden. Zu diesem Schluss kommt das Obergericht in einem Berufungsverfahren. Das Urteil ist vom Rechtsvertreter des vor Gericht zitierten Unternehmers Urs Stocker (56) den Medien zugestellt worden. Im Urteil wird die überraschende Erkenntnis eines Schweizer Einzelrichters bestätigt, wonach die städtische Lärmschutzverordnung für Gewerbebetriebe schon seit über zwanzig Jahren nicht mehr anwendbar sei. Offen ist, ob das Stadtrichteramt Zürich den Fall an das Bundesgericht weitergeben wird. Mit dem Freispruch wurden Urs Stocker Prozessentschädigungen von knapp 13.000 Schweizer Franken zugesprochen. Dieser Betrag decke aber bei weitem nicht den Aufwand, den er durch das jahrelange Verfahren gehabt habe, sagt Stocker. Trotzdem habe sich der Kampf durch die Mühlen der Justiz gelohnt. Jetzt könne er seine drei Filialen in der Stadt weiterhin auf kurzem Weg mit frischen Backwaren beliefern. Stocker führt den Familienbetrieb mit rund 120 Mitarbeitern in der vierten Generation. Er hofft, dass er sich jetzt wieder voll auf seine eigentliche Tätigkeit in der Backstube konzentrieren kann, berichtet die Neue Züricher Zeitung (NZZ).
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