München. (liv) Der Landesinnungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk (LIV) hat zu Recht den Verursacher der seit Jahresbeginn 2009 in den Ernährungshandwerken greifenden Zwangslizenzierung von Serviceverpackungen im Bundesumweltministerium gesehen. Dies wurde Heinrich Traublinger, Landesinnungsmeister und Präsident des Bayerischen Handwerkstags, jetzt von höchster Stelle quasi bestätigt. Günter Verheugen, Vizepräsident der EU-Kommission, weist in einer Antwort auf Traublingers Anfragen von 2008 darauf hin, dass die EU-Verpackungsrichtlinie den Nationalstaaten ausreichend Freiheiten lässt, eine Doppelbelastung zu vermeiden. Dies hatte bereits der Verfassungsrechtler Prof. Peter Badura 2008 in einer gutachtlichen Stellungnahme festgestellt, die er im LIV-Auftrag angefertigt hatte. Damit bestätige sich die Richtigkeit der bayerischen Argumentation, heißt es aus München. Traublinger hatte stets die Doppelbelastung der Haushalte als Hebel für die Anfechtung der Zwangslizenzierung herausgestellt. Verheugen verweist auf eine Studie der EU Umweltagentur, wonach es durchaus in mehreren EU-Staaten Regelungen gibt, die diese Doppelbelastung verhindern. So werden etwa in Italien, Großbritannien und Irland die Kosten zwischen den Umsetzungsorganisationen und den Konsumenten geteilt. In Belgien kann der Konsument die Brot- und Semmeltüten im Hausmüll entsorgen, der kostenlos abtransportiert wird. Verheugen hat die Angelegenheit jetzt dem für die Verpackungsrichtlinie zuständigen Kommissar Dimas übergeben, damit dessen Dienste «Deutschland und anderen Mitgliedstaaten dabei unterstützen, Ideen und Erfahrungen zu praktikablen und die Wirtschaft möglichst wenig belastenden Lösungen auszutauschen».
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