Donnerstag, 18. Juli 2024
Deutsch Englisch

BfR: Vorsicht bei zugesetzten Pflanzensterinen

Berlin. (bfr) Auf dem deutschen Markt werden Lebensmittel wie zum Beispiel Margarine, Milch, Joghurt-Drinks oder Brot angeboten, denen Pflanzensterine zugesetzt sind. Diese Lebensmittel wurden entsprechend den Vorschriften der Novel-Foods-Verordnung gesundheitlich bewertet. Aus der Bewertung ist bekannt, dass die maximale Senkung des Plasmacholesterinspiegels im Allgemeinen durch ein bis zwei Gramm Pflanzensterine täglich erreicht wird und dass eine Erhöhung dieser Dosis den Effekt nicht mehr wesentlich steigert. Der tägliche Verzehr wirksamer Mengen an Pflanzensterinen hemmt außerdem die Aufnahme bestimmter Carotinoide und fettlöslicher Vitamine aus der Nahrung und führt zu einer Erhöhung der Pflanzensterinspiegel im Blutplasma. Da noch nicht sicher abgeschätzt werden kann, ob aus beiden Effekten langfristig unerwünschte gesundheitliche Beeinträchtigungen resultieren, hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) empfohlen, den täglichen Verzehr von Pflanzensterinen auf drei Gramm zu begrenzen. Details sind nachzulesen in der «Stellungnahme Nr. 042/2008» vom Bundesinstitut für Risikobewertung unter dem Titel «Menschen mit normalen Cholesterinwerten sollten auf den Verzehr von Lebensmitteln mit zugesetzten Pflanzensterinen verzichten» (Format PDF | sechs Seiten).