Mannheim. (bgn) Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten BGN hatte 2007 auf die möglichen Folgen der durch Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter des BGN-Ehrenamtes beschlossenen und am 01. Januar 2008 in Kraft getretenen Gefahrtarifänderungen hingewiesen. Auch darüber, dass mit der Senkung von Unternehmensgefahrklassen in der Regel, jedoch nicht zwingend, Beitragssenkungen einhergehen. Denn niedrigere Unternehmensgefahrklassen konnten eine Folge der Entscheidung sein, die gesonderte Vertriebsgefahrklassen im Gefahrtarif 2008 abzuschaffen. In einigen der bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) versicherten Unternehmen, kann die im Mai fällige Zahlung an die BGN höher ausfallen als erwartet. Das ist abhängig vom Vertriebsanteil an der Lohnsumme des Betriebes und kann besonders Unternehmen treffen, die neben ihren Produktionsstätten zahlreiche Vertriebsfilialen betreiben. Insgesamt müssen Unternehmer bei der Betrachtung ihrer BGN-Rechnung für das Jahr 2008 und des Vorschusses für 2009 die Struktur ihres Betriebes aber genauso berücksichtigen wie bisher – unter geänderten Voraussetzungen. Auch wurde der Vorschuss für das Jahr 2008 im April noch auf der Grundlage des Beitrags 2007 berechnet; also in der Regel unter Berücksichtigung der Vertriebsgefahrklasse. Das bedeutet für die Unternehmen mit hohem Filialisierungsgrad, dass ihr in zwei Raten geforderter Vorschuss für das Jahr 2008 vermutlich zu niedrig war, der Differenzbetrag also noch aussteht. Und der kommt jetzt zum ebenfalls angepassten Vorschuss für das Jahr 2009 hinzu.
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