Donnerstag, 18. Juli 2024
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BGN: Private versichern keine Berufskrankheiten

Mannheim. (bgn) Die eigene Arbeitskraft ist für jeden Unternehmer ein wichtiges Betriebskapital. Er hält den Betrieb am Laufen und trägt die Verantwortung – oft unterstützt durch den Ehepartner. Besonders in kleinen Betrieben kann sein Ausfall schnell Existenz bedrohend sein. Die Kosten laufen weiter, während die Einnahmen zurückgehen oder ausbleiben. Der Unternehmer sollte also nicht schlechter gegen Unfälle bei der Arbeit und Berufskrankheiten versichert sein als seine Mitarbeiter. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN), gesetzliche Unfallversicherung unter anderem für das Nahrungsmittelgewerbe und die Gastronomie, bietet eine freiwillige Versicherung an für Unternehmer, deren ohne Arbeitsvertrag mitarbeitende Ehepartner und unternehmerähnliche Personen. Die Versicherung bietet eine umfassende Versorgung bei Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheit und deren Folgen. Und sie sichert durch Unfall oder Berufskrankheit entstehende finanzielle Risiken ab – altersunabhängig, ohne Gesundheits-Check und ohne Haftungsobergrenze. Bemerkenswert: Nur die BGN versichert gegen die Risiken von Berufskrankheiten, private Versicherer nicht.
Info: Unter https://www.fv-bgn.de steht alles, was Unternehmer zur freiwilligen Versicherung wissen sollten. Interessenten können zudem eine Broschüre im Format PDF anfordern unter