Berlin. (bund) Der Bundestag hatte Ende März das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) verabschiedet. Anfang April nun hat der Bundesrat für dessen Umsetzung den Weg frei gemacht. Das BilMoG entlastet die Wirtschaft finanziell in erheblichem Umfang und stärkt das Bilanzrecht des Handelsgesetzbuches für den Wettbewerb mit internationalen Rechnungslegungsstandards. Das bewährte, kostengünstige und einfache HGB-Bilanzrecht wird im Kern beibehalten. Der handelsrechtliche Jahresabschluss bleibt die Grundlage der Gewinnausschüttung und der steuerlichen Gewinnermittlung.
«Durch das BilMoG entlasten wir die Unternehmen in Deutschland, besonders den Mittelstand, und setzen so Innovations- und Investitionskräfte frei. Ein Schwerpunkt der Reform ist die Deregulierung und Kostensenkung gerade für kleine und mittelständische Unternehmen», sagt Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Zu den wesentlichen Änderungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes gehören:
Deregulierung
Die Neuregelung entlastet die Unternehmen von vermeidbarem Bilanzierungsaufwand. Mittelständische Einzelkaufleute, die nur einen kleinen Geschäftsbetrieb unterhalten, werden von der handelsrechtlichen Buchführungs-, Inventur- und Bilanzierungspflicht befreit. Für Kapitalgesellschaften wie AG und GmbH werden ebenfalls Befreiungen und Erleichterungen bei der Bilanzierung vorgesehen. Insgesamt ist aufgrund dieser Maßnahmen mit einer Senkung der Bilanzierungskosten in Höhe von 1,3 Milliarden Euro zu rechnen, heißt es aus Berlin. Nach dem Jahresbericht der Bundesregierung 2008 zum Bürokratieabbau ergibt sich unter zusätzlicher Berücksichtigung der Buchführungs- und Inventurerleichterungen nach den Berechnungen des Statistischen Bundesamtes insgesamt sogar ein Einsparpotential von etwa 2,5 Milliarden Euro pro Jahr.
Verbesserung der Aussagekraft der HGB-Abschlüsse
Das BilMoG baut das bewährte HGB-Bilanzrecht zu einem Regelwerk aus, das den internationalen Rechnungslegungsstandards gleichwertig, aber wesentlich kostengünstiger und in der Praxis einfacher zu handhaben ist. Besonders bleibt es dabei, dass die HGB-Bilanz Grundlage der steuerlichen Gewinnermittlung und der Ausschüttungsbemessung ist. Dies ermöglicht besonders mittelständischen Unternehmen, weiterhin nur ein Rechenwerk – die sogenannte Einheitsbilanz – aufzustellen, das Grundlage für alle genannten Zwecke ist.
Die neuen Bilanzierungsregelungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre ab dem 01. Januar 2010 anzuwenden. Sie können freiwillig bereits für den Abschluss 2009 angewendet werden, jedoch nur als Gesamtheit. Einige Vorschriften, besonders zur Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben, gelten verpflichtend schon für das Geschäftsjahr 2009. Bilanzierungserleichterungen für kleine und mittelgroße Unternehmen können – soweit dies noch möglich ist – schon für das Geschäftsjahr 2008 in Anspruch genommen werden.
Info: Wesentliche Änderungen des Bilanzmodernisierungsgesetzes im Überblick (Format PDF | fünf Seiten | 96 KB)
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