Berlin. (bmelv) Die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse Aigner, hat veranlasst, dass das zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Schutzklausel nach Paragraf 20 Absatz 3 Gentechnikgesetz und Artikel 23 der Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG verhängt. Damit ist der Anbau von Mon810 in Deutschland verboten. Aigner betont, dass dies keine Grundsatzentscheidung zum künftigen Umgang mit Grüner Gentechnik ist. «Es handelt sich hierbei um eine Einzelfallentscheidung, bei der Pro und Contra sorgfältig abgewogen wurde», sagt die Ministerin. Die vielen offenen Fragen über den einzigen derzeit in Europa zum kommerziellen Anbau zugelassenen genveränderten Organismus würde die Notwendigkeit einer verstärkten Sicherheitsforschung deutlich machen. «Das Grundprinzip der praktischen Anwendung der Grünen Gentechnik muss eine vollständige Gewährleistung der Sicherheit für Mensch, Tier, Pflanze und Umwelt beinhalten», erklärt Aigner. Die Ministerin hat ihr Haus jetzt beauftragt, ein Strategiepapier zu erarbeiten, welches die künftige Behandlung des Themas Gentechnik regeln soll. Dabei sei die Einbindung von unabhängigen Experten wichtig. Es ist vorgesehen, ein Programm zur Sicherheitsforschung durchzuführen und einen Leitfaden zur künftigen Genehmigungspraxis zu erarbeiten. Der soll auch Fragen zur Handhabung der Ausweisung von freiwilligen gentechnikanbaufreien Regionen beantworten (Volltext).
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