Berlin. (bmu) Das Bundeskabinett hat die 5. Novelle der Verpackungsverordnung beschlossen. Künftig müssen grundsätzlich alle Verpackungen, die zu privaten Endverbrauchern gelangen, bei dualen Systemen lizenziert werden. «Die Neuregelung beendet die nicht mehr hinnehmbaren Wettbewerbsverzerrungen durch Trittbrettfahrer/innen und die Verrechnung von gewerblichen Verpackungsabfällen mit Verpackungen von privaten Haushalten», sagt Bundesminister Sigmar Gabriel. Künftig bestehe ein klarer Rahmen für den Wettbewerb bei der Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen. Bundestag und der Bundesrat müssen der Novelle noch zustimmen (Volltext).
WEITERE THEMEN AUS DIESER RUBRIK FÜR SIE:
- Auf dem neuesten Stand: Bürger nimmt neues Logistikzentrum in Betrieb
- Insolvenzen pendeln sich im Juni auf Vor-Covid-Niveau ein
- BVE: Umsatzverlust und weniger Betriebe kennzeichnen das Jahr 2023
- Kartellrecht: Delivery Hero droht hohe Geldstrafe
- Hessen: Landtagsfraktionen verabschieden HLöG-Änderung
- Bayern: will Weihenstephan zu Exzellenzzentrum ausbauen
- «Digitaler Euro»: Modernisierung nicht immer willkommen
- EHI Institut: Täglich 100.000 unentdeckte Ladendiebstähle
- Casa della Piada: Fondo Italiano beteiligt sich an Bäckerei
- EPI: Die innovative digitale Geldbörse «Wero» kommt
- Geschwister Oetker: verzeichnen 2023 leichtes Umsatzplus
- Kartellamt verhängt Millionen-Geldbuße gegen FritzBox-Hersteller
- Rohlik Gruppe: erhält Kapital zur Beschleunigung der Expansion
- Bundesbank: Das Zahlungsverhalten in Deutschland 2023
- Umfrage: Warum in drei von vier Büros noch gefaxt wird
- Rewe: weiht modernstes Logistikzentrum in Magdeburg ein
- ADAC Berechnung: HVO100 macht Autofahren kaum teurer
- ZV: Halbherzige Bürokratieentlastung bedroht die Betriebe
- «Academia»: Schwarz Digits wirbt für mehr Datensouveränität
- Amazon: investiert 10 Milliarden Euro in Deutschland