Dienstag, 16. Juli 2024
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Bürokratie-Entlastungsgesetz IV: Das ist zu wenig

Wiesbaden. (insm) Das jetzt vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) wird von der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) begrüßt, aber für bei weitem nicht ausreichend gehalten. INSM-Geschäftsführer Thorsten Alsleben: «Dieser Gesetzentwurf ist ein großer Schritt für die Ampel, aber ein kleiner für den Bürokratieabbau.» Im parlamentarischen Verfahren müsste das Gesetz deutlich ausgeweitet werden, um zahlreiche weitere bürokratische Regelungen abzuschaffen.

Alsleben lobte das Verfahren, bei dem Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften und NGOs aufgerufen waren, bürokratische Regelungen zu benennen, die man abschaffen oder verbessern könne. Allerdings seien die allermeisten dieser Vorschläge an den Widerständen in den Fachressorts gescheitert. Von den ursprünglich 442 Bürokratieabbauverschlägen hat die Regierung am Ende weniger als ein Viertel auf den Weg gebracht. Dabei zeigten sich die FDP-Ministerien veränderungsbereiter als die Häuser von Grünen und SPD. Alsleben: «Wir bedauern, dass die Ampel die Bemühungen von Justizminister Marco Buschmann, Bürokratie spürbar abzubauen, eher torpediert als unterstützt. Vor allem Arbeitsminister Hubertus Heil verweigert sinnvolle Bürokratieentastungen wie zum Beispiel die Möglichkeit, Arbeitsverträge digital zu unterzeichnen. Studien und Umfragen zeigten, dass Bürokratie inzwischen zum größten Standortnachteil von Deutschland geworden ist, noch vor hohen Steuern und Energiepreisen. 58 Prozent der Unternehmen würden wegen der ausufernden Bürokratie nicht mehr in Deutschland investieren.»

Es brauche ein komplettes Umdenken. Die Zahl der Beamten sei dramatisch gestiegen, und diese produzierten Bürokratie am laufenden Band. Also müsse die Zahl der Beamten reduziert werden. Eine einzige Neueinstellung erst, wenn zwei ausgeschieden sind. Gesetzentwürfe müssten viel stärker einem Praxistest mit Betroffenen unterzogen werden, bevor sie verabschiedet werden. Zudem brauche es eine Verfallsklausel für viele Gesetze, damit diese nicht dauerhaft Unternehmen und Bürger belasten.