Berlin. (bve) Am 21. Februar wurde im Deutschen Bundestag die 5. Novelle der Verpackungsverordnung verabschiedet, die damit voraussichtlich am 01. Januar 2009 in Kraft treten wird. «Die Novelle schafft die Voraussetzungen, um Wettbewerbsverzerrungen, die durch einen immer größeren Umfang von ‘Trittbrettfahrerei’ bei der Rücknahme und Verwertung von Verkaufsverpackungen ausgelöst werden, gezielt entgegen zu wirken», sagt Jürgen Abraham, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE). Die BVE hat sich seit Jahren für eine entsprechende Novelle eingesetzt, um den Bestand der haushaltsnahen Wertstoffsammlung sicherzustellen. Voraussetzung hierfür ist, dass die relevanten Marktbeteiligten ihrer Produktverantwortung adäquat gerecht werden. Durch das so genannte Trennungsmodell, das Verkaufsverpackungen des privaten Endverbrauchs grundsätzlich flächendeckenden Rücknahmesystemen zuweist, eine ergänzende Beteiligungspflicht der Erstinverkehrbringer sowie die erstmals eingeführte Vollständigkeitserklärung, habe der Verordnungsgeber nunmehr geeignete Instrumentarien zum Erreichen dieses Ziels zur Verfügung gestellt, ist sich der BVE sicher.
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