Bonn. (wib) Nach 60 Jahren steht die Arbeit von CMA und ZMP für die Agrarwirtschaft und Verbraucher vor dem Aus. Der Grund: Das Bundesverfassungsgericht hatte das Absatzfondsgesetz Anfang Februar gekippt. «Die Abschaffung war nicht unser Ziel», lautete eine Reaktion aus der Reihe der Kläger. «Für uns ist entscheidend, dass die Tätigkeit einer Absatzförderung den Beitragszahlern zu Gute kommt». Vor allem die unzureichenden Möglichkeiten zur Mitwirkung und die fehlende Transparenz des Absatzfonds und seiner ausführenden Organe CMA und ZMP sorgten für Unmut», sagt der Verband Deutscher Mühlen (VDM). Indes scheint sich hinter den Kulissen eine Lösung anzubahnen: Die drohende Insolvenz sei vorläufig abgewendet, weil das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) einen neuen Zuwendungsbescheid für den Absatzfonds ausgestellt habe. Darin verpflichte sich das BMELV, alle laufenden Verbindlichkeiten und Zahlungen beider Gesellschaften zu übernehmen. Noch unklar sei, wie lange das BMELV, das die Rechtsaufsicht der Gesellschaften führt, die Mittel bereitstellt, berichten gut informierte Kreise. Bereits kurz nach dem Urteilsspruch hatte das BMELV verlauten lassen: «Der Respekt vor dieser grundlegenden Entscheidung verbietet es, bereits jetzt konkrete gesetzgeberische Konsequenzen anzukündigen. Die umfangreichen Ausführungen des Gerichts sind zunächst im Detail auszuwerten …». Nun sieht alles nach einer «geordneten Liquidation» aus (also nicht viel besser).
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