Donnerstag, 18. Juli 2024
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Das Virus lauerte im Staub: Berufskrankheit durch Mäusekot

Mannheim. (bgn) Wer sich beruflich mit Hanta-Viren infiziert, erleidet eine Berufskrankheit. In der Berufskrankheitenliste der Bundesregierung ist sie als «von Tieren auf Menschen übertragbare Krankheiten (BK 3102)» aufgeführt. Bei einer Hanta-Virus-Infektion können dauerhafte gesundheitliche Folgen nicht ganz ausgeschlossen werden. BGN-Versicherte sind bestens abgesichert …
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