Klagenfurt / AT. (orf) Wegen gewerbsmäßigen Diebstahls ist ein angestellter Bäcker vor dem Landesgericht Klagenfurt zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Er hatte im Bäckereibetrieb, der ihn beschäftigt, über zwei Jahre lang regelmäßig Brötchen mitgehen lassen. Es summierten sich 520 Semmeln, dazu ein Napfkuchen und ein Liter Milch – Gesamtwert 120 Euro. Auf die Frage der Richterin, weshalb er die Backwaren gestohlen habe, nannte der Angeklagte als Motiv «zum Essen und aus Geldmangel». Trotz des Diebstahls ist der Angeklagte weiterhin im Betrieb beschäftigt. Ob das so bleiben wird, wollte sein Chef, der als Zeuge geladen war, nicht sagen. Das werde er mit dem reuigen Sünder unter vier Augen besprechen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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