Berlin. (duh) Gastronomieunternehmen, die der Mehrwegangebotspflicht unterliegen, sind dafür verantwortlich, immer ausreichend Mehrwegverpackungen vorrätig zu haben. Dies urteilte das Landgericht Berlin nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen einen Franchisenehmer der Bäckerei-Café-Marke «Back-Factory» (seit 2021 «BackWerk», eine Marke der Valora Holding AG) auf Grundlage der gesetzlichen Mehrwegangebotspflicht, die durch die Verringerung des massenhaften Verbrauchs von Einweggeschirr Klima- und Ressourcenschutz voranbringen soll (AZ: 91.O.41/24). Testbesucher im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe hatten in Filialen des Franchisenehmers Getränke nur in Einweg-Bechern erhalten, obwohl dieser angab, mit einem Mehrwegsystem zu arbeiten.
(Foto: Valora Holding AG 2021)
«Das Urteil ist ein Erfolg für die Verbraucher und ein wichtiges Signal an alle Gastronomiebetriebe und Lebensmitteleinzelhändler, die Mehrwegangebotspflicht ernst zu nehmen und konsequent umzusetzen», sagt DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. «Mehrweggeschirr kann hunderte Male wiederverwendet werden und sollte endlich flächendeckend eingesetzt werden» (Foto: Valora Holding AG 2021).
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