Bonn. (ifoam) Anfang Juli wurden die Durchführungsbestimmungen für die neue EU-Öko-Verordnung verabschiedet. Sie sollen ab Januar 2009 gelten und noch im August im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Positiv zu bewerten ist, dass nun Klarheit darüber besteht, welche in Anhang VIII gelisteten Zusatz- und Hilfsstoffe ab Anfang 2009 in die Berechnung von Rezepturen mit einbezogen werden müssen – heißt es seitens der internationale Dachorganisation des ökologischen Landbaus IFOAM, Regionalgruppe deutschsprachige Länder. Die IFOAM-EU-Gruppe erkenne an, dass die neue Verordnung wichtige Definitionen und Klarstellungen beinhalte, die von der IFOAM-Lobbygruppe vorgeschlagen worden waren. Doch die Gruppe ist bei weitem noch nicht zufrieden. «Wir bedauern, dass wir mit neuen Regeln leben müssen, die den Start deutlich beeinträchtigen werden. Die kurze Zeitspanne, die den Mitgliedsländern bis zum Januar 2009 zur Verfügung steht, ist eines der Hauptbedenken», moniert Francis Blake, Vorsitzender der IFOAM-EU-Gruppe. So gebe es immer noch problematische Themenfelder wie etwa die Geflügelproduktion, die Überarbeitung der zulässigen Zusatzstoffe sowie der Verarbeitungsrichtlinien.
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