Brüssel / BE. (eu) Betriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern und einem Umsatz von bis zu einer Million Euro sollen von der Pflicht zu Jahresabschlüssen befreit werden. Das hat die EU-Kommission vorgeschlagen. Wird der Vorschlag vom EU-Parlament und von den Mitgliedsstaaten angenommen, könnten Kleinstbetriebe EU-weit von den Vorschriften der Vierten Ratsrichtlinie ausgenommen werden. Durch die Befreiung von der Pflicht zu Jahresabschlüssen können Unternehmen rund 1.200 Euro im Jahr sparen. Insgesamt seien das Verwaltungskosten von mehr als sechs Milliarden Euro, die eingespart werden könnten. EU-Mitgliedsstaaten und das Europäische Parlament seien aufgefordert, diesen Vorschlag zu unterstützen, sagt EU-Binnenmarktkommissar McCreevy. Um als Kleinstbetrieb zu gelten, müssen zwei von drei folgenden Kriterien erfüllt sein: Die Bilanzsumme übersteigt nicht 500.000 Euro per Anno, die Nettoumsatzerlöse liegen unter einer Million Euro per Anno und die Zahl der Beschäftigten liegt bei durchschnittlich zehn Arbeitnehmern im Geschäftsjahr.
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