Sonntag, 6. Oktober 2024
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EUDR: BMEL begrüßt Verschiebung um zwölf Monate

Berlin. (bmel) Wie anderen Agrarministerien in der Europäischen Union auch, teilte die EU-Kommission dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im September mit, dass sie am geplanten Anwendungsstart der EU-Verordnung für Entwaldungsfreie Produkte (EUDR) zum 30. Dezember 2024 festhalten wollte. In den darauffolgenden Tagen muss sich in Bezug auf die EUDR durchgesetzt haben, der die Kommission ihre Entscheidung noch einmal überdenken ließ – wohl auch oder gerade wegen der Rückmeldungen aus den Mitgliedstaaten. Wie auch immer: Zur Ankündigung der EU-Kommission, die Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) um zwölf Monate verschieben zu wollen, möchte Bundesminister Cem Özdemir (BMEL) wie folgt zitiert werden:

«Wir begrüßen, dass die EU-Kommission unserem Ansinnen nachgegeben hat und den Anwendungsstart der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) um zwölf Monate verschieben will. Aufgrund der Verzögerungen bei wichtigen Umsetzungselementen auf EU-Ebene hatte die gesamte Bundesregierung schon im August eine sechsmonatige Verschiebung des Starts gefordert. Mit einer Verschiebung hätten deutsche wie europäische Unternehmen wie auch die Mitgliedstaaten und Produktionsländer Zeit, sich angemessen auf die Anwendung dieser so wichtigen Verordnung vorzubereiten.

«Die EU-Kommission hat nun auch die lang erwarteten Erläuterungen zur praktikablen und effizienten Anwendung der EUDR herausgegeben. Das BMEL hatte die Kommission dazu in den letzten Monaten intensiv beraten und etliche Vereinfachungen in der Umsetzung der EUDR erreicht. Wir werden eingehend prüfen, ob diese Vorschläge auch praxistauglich umgesetzt sind.

«Neben den technischen Voraussetzungen will die EU-Kommission auch die Einstufung in Risikoklassen vornehmen. Zur Klarstellung: Deutschland ist ein Niedrig-Risikoland und muss auch so eingestuft werden.

«Die Verordnung selbst muss in dem nun zur Verschiebung des Anwendungsstarts vorgesehenen Gesetzgebungsverfahren unangetastet bleiben. Das ist unsere und auch die Position der EU-Kommission. Die EUDR ist und bleibt ein Meilenstein im internationalen Waldschutz und muss umgesetzt werden – damit die Wälder weltweit erhalten bleiben anstatt weiter für den Konsum abgeholzt zu werden.

«Mit einer jetzt reibungslosen Umsetzung kann die EU-Kommission verloren gegangenes Vertrauen wiederherstellen und Akzeptanz für die Verordnung schaffen – bei unseren Unternehmen, bei den Verbrauchern und weltweit bei den Produzenten etwa von Kaffee, Kakao oder Holz.»