Berlin. (bfr) «Stärkt die Abwehrkräfte», «Fördert die Leistungsfähigkeit», «Reich an Vitamin C» – das sind Angaben, die Verbraucher immer häufiger auf Lebensmitteln finden. Ab dem 01. Juli werden sich die gesetzlichen Regelungen zur Verwendung solcher Angaben ändern. Dann tritt die EU-Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln in Kraft. Nach Artikel 4 der Verordnung dürfen Lebensmittelhersteller solche Angaben nur verwenden, wenn sie auf einer Positivliste der EU aufgeführt sind und wenn das Lebensmittel einem vorgegebenen Nährwertprofil entspricht. Auch für den Verbraucher wird sich damit einiges ändern. Er sollte deshalb wissen, was die neuen gesetzlichen Regelungen bedeuten. Das Berliner Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat einige Fragen und Antworten zu nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben sowie zu Nährwertprofilen zusammengestellt.
Info: https://www.bfr.bund.de/cd/9142
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