Bonn. (bds) Selbständige können einen Beratungszuschuss vom Staat erhalten, holen sie sich einen professionellen Unternehmensberater an die Seite. Das berichtet die Förderungsgesellschaft des BDS-DGV. Demnach zahlt der Staat einen Teil des Honorars für Unternehmensberater, wenn Gründer seit mindestens einem Jahr am Markt tätig sind. Die Förderungsgesellschaft ist im Auftrag des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie als Leitstelle tätig und prüft Antragsunterlagen zur Bezuschussung von Unternehmens- und Existenzgründungsberatungen sowie Informations- und Schulungsveranstaltungen. Darüber hinaus erhalten Interessenten über die Förderungsgesellschaft Informationen zu den Mittelstandsförderprogrammen der Bundesregierung.
Info: Richtlinien über die Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe vom 27. Juni 2008 (BAnz. 99 S. 2404) – Format DOC / fünf Seiten / 1.023 KB.
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