Köln. (hde) Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz stellte dieser Tage gemeinsam mit dem Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) und dem Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde die Eckpunkte für erweiterte Nährwertinformationen auf Lebensmittelverpackungen vor. «Der HDE unterstützt die Zielrichtung, über eine sachbezogene Angabe der Nährwerteigenschaften von Produkten den Verbrauchern Informationen wahr, leicht verständlich und miteinander vergleichbar zur Verfügung zu stellen. Dies ist der wichtige Grundkonsens, den wir in den Eckpunkten wiederfinden», sagt HDE-Präsident Josef Sanktjohanser. Es gelte der Grundsatz, dass es keine «guten» oder «schlechten» Lebensmittel gibt. Es gibt allenfalls eine nicht ausgewogene Ernährungs- und Lebensweise. Damit ist die klare Absage an pauschale oder nicht tragfähige Kennzeichnungsmodelle verbunden. Dies gilt besonders für die so genannte Ampel-Kennzeichnung. Nach Angaben von Sanktjohanser ist sich der Handel durchaus seiner Verantwortung bewusst. Viele Unternehmen haben schon heute ihre Produkte im Eigenmarkenbereich freiwillig mit grundlegenden Nährwertangaben versehen. Dies umfasse bis zu 90 Prozent ihres Sortiments an Eigenmarken. Viele Handelshäuser entwickelten und erprobten aktuell neue und erweiterte Kennzeichnungskonzepte und Info-Angebote. Die europäischen Handelsverbände haben sich auf freiwillige Empfehlungen an ihre Mitglieder verständigt. Danach soll die Nährwertkennzeichnung bei Eigenmarken stufenweise weiter ausgebaut werden.
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