Berlin. (fb) Seit dem Jahreswechsel 2007/2008 hat das beliebte Übertragen von Betriebsvermögen gegen Rentenzahlungen seinen steuerlichen Vorteil verloren. Die Übertragung von Geldvermögen, Wertpapieren, stillen Beteiligungen und selbst genutztem Wohneigentum an den Nachfolger sind seit Jahresbeginn steuerlich nicht mehr absetzbar, berichten die Fuchs-Briefe. Die steuerlichen Vorteile gelten demnach nur noch für die Übertragung von Betrieben oder Betriebsteilen und Anteilen an Personengesellschaften. Der Hintergrund: Viele Unternehmer vereinbaren bei der Firmen-Nachfolge eine lebenslange Rentenzahlung als Gegenleistung für das Betriebsvermögen, das auf den Nachfolger übertragen wird. Das hatte bis Ende 2007 den steuerlichen Vorteil, dass diese Rentenzahlungen für den Nachfolger als steuerliche Sonderausgaben absetzbar waren, solange es sich um Existenz sicherndes Vermögen handelt. Der Rentenempfänger musste diese Zahlungen als «sonstige Einkünfte» versteuern, was der Bundesfinanzhof zuließ. Seit Beginn 2008 sind Geldvermögen, Wertpapiere, stille Beteiligungen und selbst genutztes Wohneigentum laut Fuchs nicht mehr als Betriebsvermögen gegen die Altersversorgung absetzbar. Unternehmer sollten mit ihrem Steuerberater klären, ob sich die Übertragung etwa von Wertpapieren oder Geldvermögen einkommenssteuerlich für sie rechnet.
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