Hannover. (biv) In der Frage, ob das Verkaufspersonal von Bäckereien aus Gründen der Hygiene verpflichtet sei, Kopfbedeckungen zu tragen, ist jetzt Rechtssicherheit hergestellt. Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium, das auch für Verbraucherschutzthemen zuständig ist, hat eine generelle Kopfbedeckungspflicht verneint. In dieser Auffassung bestehe unter allen Bundesländern Übereinstimmung, teilte das Ministerium dem Bäckerinnungsverband (BIV) mit. Auf diese Klarstellung hatte der BIV mit einer Anfrage bei Verbraucherschutzminister Hans-Heinrich Ehlen gedrängt, nachdem bekannt geworden war, dass staatliche Lebensmittelkontrolleure in Innungsversammlungen und bei Betriebsbesuchen das Tragen von Kopfbedeckungen für Verkaufspersonal zur Pflicht gemacht hatten. In seiner Antwort auf die BIV-Eilanfrage bezieht sich das Landesministerium auf die EU-Verordnung 852/2004, laut der schützende Kopfbedeckungen nicht erforderlich sind, «wenn das Herstellen und Behandeln der Lebensmittel unter den Augen des Verbrauchers zur unmittelbaren Abgabe erfolgt». Die Behörden der Lebensmittelüberwachung in Niedersachsen seien entsprechend unterrichtet worden. Landesinnungsmeister Karl-Heinz Wohlgemuth und BIV-Geschäftsführerin Bettina Emmerich-Jüttner begrüßten die Klarstellung des Ministeriums: «Damit wird die bisherige Praxis bestätigt, dass die Bäckereien bei der Einhaltung der Hygienegrundsätze eigenverantwortlich handeln».
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