Berlin. (bk) Der Hightech-Verband Bitkom rät Betreibern von Online-Shops, bei juristischen Angaben Formulierungshilfen zu nutzen. «Abmahnungen wegen rechtlicher Verstöße können vor allem kleine Anbieter in Bedrängnis bringen», sagt Bitkom-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer. Häufig werden Fehler bei der Widerrufsbelehrung gemacht. Sie besagt, innerhalb welcher Zeit ein Online-Kunde die Ware zurückgeben darf. Zum Beispiel müssen Anbieter bei Auktionen meist eine Frist von einem Monat statt der sonst üblichen zwei Wochen nennen. Bitkom empfiehlt, für die Widerrufsbelehrung einen neuen Mustertext des Bundesjustizministeriums (PDF) einzusetzen. Damit können sich Shop-Betreiber wirksam schützen. Häufige Fehlerquellen sind unter anderem das Impressum und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Eine Übersicht über juristische Fallstricke gibt die kostenlose «Checkliste Onlinegeschäft» (PDF) von Bitkom. Das Kleingedruckte wird dem Verband zufolge oft nicht genug beachtet. Mit einigen Vorsichtsmaßnahmen seien Online-Händler aber weitgehend sicher vor Abmahnungen.
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