Mittwoch, 17. Juli 2024
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Qualifikation: Deutschland braucht Fachkräfte

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Frankfurt / Main. (imu) Die deutsche Wirtschaft klagt über Fachkräftemangel. Für engagierte Arbeitnehmer ergeben sich daraus Möglichkeiten zu beruflichem Aufstieg, vorausgesetzt, sie qualifizieren sich weiter. Um das zu erleichtern gibt es das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), das weithin als «Meister-BAföG» bekannt ist. Gefördert werden Arbeitnehmer, die einen weiterführenden Abschluss wie etwa den Handwerksmeister, Industriemeister, Fachkaufmann, Betriebswirt oder Ähnliches anstreben. Die Förderung kann für Voll- oder Teilzeitlehrgänge, schulische oder außerschulische, mediengestützte Maßnahmen oder Fernunterricht gewährt werden. Grundsätzlich erstreckt sie sich auf monatliche Lebenshaltungskosten, Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie Kosten für das «Meisterstück». Die Höhe richtet sich im Rahmen bestimmter Höchstwerte jeweils nach der individuellen Situation des Antragstellers. Über Art und Höhe des Förderanspruchs entscheiden von den Bundesländern bestimmte Behörden, an die Anträge in schriftlicher Form zu richten sind. Zuschüsse zu den Ausbildungskosten werden von den Länderbehörden ausgezahlt. Für den restlichen Anteil der Kosten besteht ein Anspruch auf ein subventioniertes Darlehen der KfW Förderbank. Wer sich innerhalb von drei Jahren nach Abschluss der Fortbildungsmaßnahme selbstständig macht, kann einen Existenzgründungsteilerlass beantragen. Es werden dann unter bestimmten Voraussetzungen 66 Prozent des auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallenden Restdarlehens erlassen.