Bonn. (cma) Anfang Februar hatte sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in seinem Urteil gegen eine zentrale Absatzförderung der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft auf der Basis einer Sonderabgabe ausgesprochen. Von diesem Urteil ist die CMA als Durchführungsgesellschaft des Absatzfonds unmittelbar betroffen. Damit entfällt die Finanzierungsgrundlage. In Abstimmung mit Wirtschaft, Verbänden und Politik arbeitet die CMA daran, dass die deutsche Agrarwirtschaft auch weiterhin auf eine zentrale Absatzförderung zurückgreifen kann. Währenddessen sind die Bonner Spezialisten gezwungen, laufende und geplante Projekte soweit wie möglich zu stoppen. Davon ist auch der Wettbewerb «Roggenbäcker 2009» betroffen. Alle Aktivitäten in diesem Zusammenhang werden nunmehr eingestellt. Die CMA bedauert diese Entwicklung sehr, hofft jedoch auf Verständnis und auf eine baldige Fortführung der Aktivitäten für das Bäckerhandwerk.
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