Saarbrücken. (wib) Das Saarland plant auf Grund massiver Beschwerden aus der Bevölkerung und nach Forderungen von Verbraucherschützern einen grundlegenden Kurswechsel in Sachen Informationsrechte für Verbraucher. Der für die Lebensmittelkontrollen im Saarland zuständige Gesundheitsminister Gerhard Vigener gab bekannt, dass es künftig «schon bei schwerwiegenden Hygienemängeln» möglich sein soll, dass Behörden über derartige Verstöße umgehend informieren können. Auch die Namen von Betrieben dürften dann genannt werden. Nach Auskunft des Verbraucherschutzministeriums erlauben die derzeitigen gesetzlichen Regelungen im Saarland «Veröffentlichungen erst beim Vorliegen von Gesundheitsgefahren» oder bei der Verbreitung von «ekelerregenden Lebensmitteln». Diese Praxis hatte nach Berichten der Saarbrücker Zeitung über zum Teil gravierende Hygienemängel in einer Völklinger Großbäckerei für erheblichen Unmut in der Bevölkerung, bei Verbraucherschützern und auch bei der Bäckerinnung im Saarland gesorgt. Deren Geschäftsführer, Gerd Wohlschlegel, begrüßt die geplante Neuregelung deshalb ebenso wie die Ernährungsreferentin der Verbraucherzentrale des Saarlandes, Barbara Schroeter.
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