Donnerstag, 18. Juli 2024
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Tipp: Abwrackprämie auch für betriebliche Fahrzeuge

Bad Wörishofen. (dhz) Nutzfahrzeuge sind von der Abwrackprämie ausgenommen. Dennoch können Sie ein neu gekauftes Auto in die Firma einbringen und dafür die Prämie kassieren. Nach Informationen der «Deutschen Handwerks-Zeitung» können Betriebsinhaber ihr Privatauto verschrotten, sich ein neues Fahrzeug kaufen und das Neu-Fahrzeug in ihren Handwerksbetrieb einbringen. Der Grund: Was am Tag nach dem Neuwagenkauf mit dem Auto passiert, hat keine Auswirkungen auf die Prämie. Die Voraussetzungen seien lediglich, dass ein Privatmann ein neun Jahre altes Auto privat verschrottet und ein neues kauft oder least. Das neue Fahrzeug könne dann verkauft oder in den Betrieb eingelegt werden, ohne dass die Prämie verloren geht. Jedoch sei dieses Vorgehen mit Vorsicht zu behandeln: Es stelle sich die Frage, mit welchem Wert das Fahrzeug in den Betrieb eingelegt und gewinnmindernd abgeschrieben wird. Auch umsatzsteuerlich seien Besonderheiten zu beachten, wenn ein Pkw ohne Vorsteuerabzug gekauft werde. Unternehmer sollten deshalb auf jeden Fall ihren Steuerberater hinzuziehen.