Berlin. (zdh) Die Bundesregierung will mit der 5. Novelle der Verpackungsordnung EU-Recht in nationales Recht umsetzen. Künftig sollen Unternehmen alle Verkaufsverpackungen dokumentieren und für ihre Entsorgung zahlen. Das Handwerk kritisiert die vorgeschlagenen Regelungen als ungerecht, zu bürokratisch und zu teuer. Dies lässt sich besonders an den Serviceverpackungen der Lebensmittelhandwerke verdeutlichen. Verpackungen für frisch eingekaufte lose Ware, die aufgrund ihrer Speiseanhaftungen allein schon aus Hygienegründen nicht zum Händler zurückgebracht werden dürfen und auch nicht zurückgebracht werden, landen im Hausmüll, wo sie auch hingehören. Dafür zahlt der Kunde seine Entsorgungsgebühr. Hier droht mit dem Gesetz eine Doppelbelastung mit Gebühren: Bäcker oder Metzger sollen zusätzlich für die Entsorgung Lizenzgebühren zahlen. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und seine Mitgliedsverbände haben Vorschläge für eine sachgerechte Änderung gemacht. Das Handwerk erwartet, dass die Politik seine berechtigten Bedenken und Sorgen ernst nimmt und die Novelle in diesen Punkten noch einmal überarbeitet (Volltext).
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