Berlin. (zv) Die Bundesregierung plant unter der Überschrift «Aktionsprogramm für Recht und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt» neue bürokratische Belastungen, die allein die Betriebe des Bäckerhandwerks bis zu 360 Millionen Euro kosten können. Die von Bundesarbeits- und -finanzministerium erdachten Maßnahmen sollen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in angeblich besonders schwarzarbeitsgeneigten Wirtschaftszweigen bekämpfen. Tatsächlich gefährden sie tausende legaler Arbeitsplätze und die Existenz hunderter Unternehmen im Bäckerhandwerk, heißt es vom Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks (ZV) in Berlin. Nicht zuletzt werde durch den unglücklich gewählten Titel der Eindruck erweckt, dass Millionen deutscher Arbeitnehmer und Unternehmen in einem Arbeitsmarkt tätig sind, der von Unrecht und Unordnung geprägt ist. Stichworte:
- Mit dem «Zweiten Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuches Viertes Buch und anderer Gesetze» soll die Zahl der Branchen, in denen Ausweise mitgeführt werden müssen, erheblich ausgeweitet werden. Bisher galt eine Pflicht zur Mitführung von Sozialversicherungsausweisen im Wesentlichen nur im Bau- sowie im Gastronomie- und Beherbergungsgewerbe. Ohne erkennbaren Grund soll dieser Kreis erheblich erweitert werden. Verstöße können mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden.
- Zukünftig sollen Arbeitsverhältnisse noch vor Aufnahme der Beschäftigung an die Deutsche Rentenversicherung gemeldet werden. Diese Pflicht wird legale Arbeit weiter erschweren und teilweise sogar unmöglich machen.
- Die geplanten Anforderungen an Registrierkassen werden die Betriebe des Bäckerhandwerks ohne Not mit Kosten für Neuanschaffungen in Höhe von bis zu 360 Millionen Euro belasten. Für das gesamte Lebensmittelhandwerk werden unnötige Mehrkosten in Milliardenhöhe erwartet (Volltext).
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