Mittwoch, 17. Juli 2024
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ZV: kein Verständnis für die 5. Novelle VerpackungsVO

Berlin. (zv) Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks (ZV) nennt die Verabschiedung der 5. Novelle zur Verpackungsverordnung einen Tiefpunkt in der Gesetzgebung, der Wirtschaft wie Verbraucher gleichermaßen unsinnig belastet. Der Deutsche Bundestag hatte am 21. Februar die bereits vom Bundesrat gebilligte 5. Novelle zur VerpackungsVO durchgewunken, obwohl nach ZV-Angaben feststeht, dass die in einer EU-Richtlinie enthaltene Rechtsgrundlage in Bezug auf Papierverpackungen geändert werden soll. ZV-Präsident Peter Becker: «Die Entscheidung des Gesetzgebers bedeutet, dass Brötchentüten und damit unnötig die Brötchen teurer werden. Das ist angesichts der Entwicklungen bei Rohstoffen und Energie eine verantwortungslose staatliche Preistreiberei. Befremdlich daran ist, dass die Bundesregierung bereits während des Beratungsverfahrens zur 5. Novelle erklärt hat, die Arbeit an der 6. Novelle sei bereits angelaufen». Auch der Bundesrat hat trotz seiner Zustimmung zur jetzt verabschiedeten Novelle die Bundesregierung in einem Entschließungsantrag aufgefordert, «sich kurzfristig auf EU-Ebene für eine Herausnahme von Serviceverpackungen aus dem Geltungsbereich der Verpackungsrichtlinie einzusetzen». Hauptgeschäftsführer Dr. Eberhard Groebel: «Uns fehlt jedes Verständnis für ein Verfahren, bei dem der Gesetzgeber selbst im Wege eines Entschließungsantrages dokumentiert, dass er die vorgeschlagene Regelung für falsch hält, sie aber trotzdem verabschiedet und damit genau die von ihm selbst befürchteten Folgen auslöst» (Volltext).